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TBK Art. 504 · HMK Art. 74 · Apostille

Vollmacht für die Türkei aus dem Ausland

Stand: Av. Arif Gölcan ~17 Min. Lesezeit

Praktisch jede auf dieser Website beschriebene türkische Rechtsangelegenheit — ein Immobilienkauf, ein Nachlass, ein Prozess, eine Steuererklärung, eine Räumungsklage — lässt sich abwickeln, ohne dass Sie in die Türkei reisen. Das Dokument, das dies ermöglicht, ist die Vollmacht (vekâletname). Es ist zugleich die Stelle, an der die meisten Verfahren wochenlang stocken: weil eine Urkunde, die in Deutschland völlig ausreichend wäre, an türkischen Formanforderungen scheitert.

Der Grund ist fast nie böser Wille, sondern Form — ein fehlender Befugnissatz, ein nicht aufgeklebtes Lichtbild, die falsche Beurkundungsart. Und die Folge ist teuer, weil der Fehler in aller Regel am Tag des Termins auffällt: am Schaltertag im Grundbuchamt, in der ersten Verhandlung. Eine neue Vollmacht zu beschaffen kostet dann Wochen. Diese Seite zeigt, wie es beim ersten Mal klappt.

Zwei Wege zur Erteilung

Wer sich im Ausland aufhält, kann eine in der Türkei verwendbare Vollmacht auf zwei Wegen errichten.

  • Türkisches Konsulat. Sie vereinbaren einen Termin beim türkischen Generalkonsulat und erklären dort, was in der Türkei zu erledigen ist. Der Konsularbeamte handelt als türkischer Notar: Er gießt Ihr Anliegen in einen türkischen Vollmachtstext, stellt Ihre Identität fest und errichtet die Urkunde. Dieses Dokument wird in der Türkei unmittelbar verwendet — ohne Apostille, ohne Übersetzung, ohne weitere Beglaubigung.
  • Heimischer Notar + Apostille. Sie errichten die Vollmacht vor einem Notar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und lassen eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 anbringen. In der Türkei wird die Urkunde anschließend von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und die Übersetzung notariell beglaubigt. Das ist der übliche Weg für Personen ohne türkische Staatsangehörigkeit — offen steht ihnen aber auch der Konsulatsweg: Nach Art. 191 des türkischen Notargesetzes nehmen die Konsuln im Ausland die Notargeschäfte wahr, und das Gesetz knüpft daran keine Staatsangehörigkeitsbedingung. Es ist der Weg, der bei Grundbuchgeschäften Streit erspart; umgekehrt bleibt die Apostille der einzige Weg, wenn kein Konsulatstermin zu bekommen ist.

Die Wege unterscheiden sich nicht nur im Aufwand. Sie unterscheiden sich in der Beurkundungsart — und daran hängt, ob das Grundbuchamt die Urkunde annimmt.

Die Formfalle: Beglaubigung ist nicht Beurkundung

Das türkische Notariatsrecht kennt zwei Urkundenarten, und der Unterschied entscheidet hier alles:

  • Onaylama — der Notar bestätigt lediglich, dass die Unterschrift von der genannten Person stammt. Er verantwortet den Inhalt nicht.
  • Düzenleme — der Notar verfasst die Urkunde selbst, stellt Identität und Willen fest und verantwortet den Text.

Für Vollmachten, die ihrer Natur nach ein Grundbuchgeschäft ermöglichen sollen, verlangt das türkische Notariatsrecht die Form düzenleme şeklinde. Eine einfache Unterschriftsbestätigung genügt nicht.

DIE DEUTSCHE ENTSPRECHUNG
  1. Die Unterschriftsbeglaubigung (§ 40 BeurkG) entspricht der türkischen onaylama — der Notar prüft nur die Unterschrift. Für Grundbuchgeschäfte in der Türkei reicht sie nicht.
  2. Die Beurkundung (Niederschrift) entspricht funktional der düzenleme. Ob eine apostillierte deutsche Beurkundung die türkische Formanforderung erfüllt, ist allerdings umstritten.

Eine Auffassung verneint das unter Hinweis auf das türkische Notariatsrecht; eine andere Auffassung und ein Teil der Praxis lassen die apostillierte ausländische Notarvollmacht genügen. Die Handhabung ist zwischen einzelnen Grundbuchämtern nicht einheitlich.

Diese Unsicherheit zahlen nicht die Ämter, sondern Sie: Wird die Urkunde am Übertragungstag zurückgewiesen, sind Käufer, Verkäufer und Termin umsonst zusammengekommen. Für alles, was im Grundbuch endet — Kauf, Verkauf, Belastung, Löschung —, nehmen Sie deshalb den Konsulatsweg. Dort ist die Frage von vornherein nicht zu stellen: Die konsularische Vollmacht ist eine türkische Urkunde in türkischer Sprache.

Das Lichtbild

Für Vollmachten zu Grundbuchgeschäften verlangt die türkische Praxis ein aktuelles Lichtbild des Vollmachtgebers auf der Urkunde, aufgeklebt und gesiegelt. Der Maßstab ist konkret: ein Passbild aus den letzten sechs Monaten, die Gesichtszüge klar erkennbar. Eingescannte, kopierte oder erkennbar alte Fotos werden nicht akzeptiert. Das ist der Punkt, an dem Vollmachten aus dem Ausland am häufigsten scheitern — ausländische Notare kennen diese Anforderung meist nicht und errichten die Urkunde ohne Foto. Auch eine tadellos apostillierte und übersetzte Vollmacht ist dann für den Verkauf unbrauchbar.

Die Apostille

Die Türkei ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961; eine Legalisation über die Botschaft ist deshalb nicht erforderlich, die Apostille genügt. Zuständig ist in Deutschland je nach Urkundenart und Bundesland das Landgericht oder die Mittelbehörde (Regierungspräsidium bzw. Bezirksregierung); in Österreich und der Schweiz die dort jeweils bestimmte gerichtliche bzw. kantonale Stelle. Erkundigen Sie sich vor dem Notartermin, welche Stelle für die Urkunde Ihres Notars zuständig ist — das erspart einen zweiten Postweg.

Der Termin und der Postweg

Beide Wege scheitern gelegentlich an Vorbereitung statt an Recht. Zum Termin — beim Konsulat wie beim Notar — gehören:

  • ein gültiges Ausweisdokument; beim Konsulat der türkische Personalausweis oder Reisepass, bei erloschener Staatsangehörigkeit die Blaue Karte;
  • der vollständige Name des Bevollmächtigten samt Vatersname und Personenkennziffer — ohne diese Angaben kann die Urkunde nicht errichtet werden;
  • bei Immobilien die Objektdaten aus dem Grundbuchauszug: Provinz, Landkreis, ada und parsel, bei Wohnungen die Nummer der Sondereigentumseinheit;
  • zwei aktuelle Lichtbilder, wenn ein Grundbuchgeschäft vorgesehen ist;
  • der vorbereitete Text Ihres türkischen Anwalts.

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Ein Konsularbeamter formuliert nach dem, was Sie schildern — er kennt Ihre Akte nicht und kann nicht wissen, dass Sie später auch eine Mediation oder eine Vollstreckung brauchen werden. Wer mit fertigem Text erscheint, geht mit einer Urkunde heraus, die zum Vorhaben passt.

Denken Sie den Postweg von Anfang an mit. Die Urkunde wird in der Türkei körperlich gebraucht — im Grundbuchamt ebenso wie in der Gerichtsakte. Ein Scan reicht für die Vorprüfung durch Ihren Anwalt, nicht für den Termin. Rechnen Sie den Versand als eigene Woche ein und lassen Sie sich die Ankunft bestätigen, bevor ein Termin fest vereinbart wird. Bei mehreren Vorhaben lohnt es sich, zwei Ausfertigungen erstellen zu lassen: Grundbuchamt und Gericht behalten die Urkunde jeweils bei sich.

Besondere Befugnisse: Was nicht drinsteht, existiert nicht

Das türkische Recht unterscheidet zwischen allgemeinen Verwaltungsbefugnissen und Geschäften, die eine ausdrückliche besondere Befugnis verlangen. Artikel 504 Absatz 3 des türkischen Obligationengesetzes (Gesetz Nr. 6098) zählt sie auf: Ohne besondere Ermächtigung kann der Bevollmächtigte keine Klage erheben, keinen Vergleich schließen, kein Schiedsverfahren einleiten, weder Insolvenz noch Konkordat beantragen, keine wechselmäßige Verpflichtung eingehen, nichts verschenken, keine Bürgschaft übernehmen und keine Immobilie übertragen oder mit einem Recht belasten.

Wie weit eine allgemeine Formulierung auch reicht — diese Geschäfte sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich genannt sind. In der Praxis gehören in eine Vollmacht für türkische Angelegenheiten deshalb regelmäßig:

  • Verkauf, Erwerb oder Belastung von Immobilien — mit Bezeichnung des Objekts nach Landkreis (ilçe), Flur (ada) und Parzelle (parsel);
  • Ausschlagung einer Erbschaft und Beantragung des türkischen Erbscheins;
  • Erhebung und Führung von Klagen, Vergleich, Klageverzicht, Unterbevollmächtigung;
  • Vertretung im Mediationsverfahren;
  • Vertretung vor dem Finanzamt: Abgabe von Erklärungen, Zahlung, Erstattung, Anforderung von Bescheinigungen;
  • Einleitung und Führung von Vollstreckungsverfahren;
  • Schenkungen, Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften — falls tatsächlich gewollt;
  • Vereinnahmung von Geld — und wenn Geld vereinnahmt wird, sollte der Text die Zahlung auf Ihr eigenes, namentlich genanntes Bankkonto lenken.

Die Prozessvollmacht ist noch einmal enger

Führt Ihr Bevollmächtigter einen Prozess, kommt eine zweite, eigenständige Liste hinzu. Nach Artikel 74 der türkischen Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 6100) kann der Vertreter ohne ausdrückliche Ermächtigung unter anderem keinen Vergleich schließen, den Richter nicht ablehnen, die Klage nicht insgesamt ändern, keinen Eid anbieten oder annehmen, niemanden unterbevollmächtigen, die Pfändung nicht aufheben, kein Schiedsverfahren vereinbaren, auf Klage oder Rechtsmittel nicht verzichten, die Gegenseite nicht entlasten und die Klage nicht anerkennen. Und — für die Praxis derzeit der wichtigste Punkt — er kann keine alternativen Streitbeilegungsverfahren einleiten.

Dieser letzte Halbsatz ist seit dem 1. September 2023 kein Randthema mehr. In Mietstreitigkeiten ist die Mediation Prozessvoraussetzung; ohne sie wird die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen. Fehlt in Ihrer Vollmacht die Befugnis zur Teilnahme an der Mediation, kann Ihr Anwalt die erste Verfahrensstufe gar nicht betreten — und das Verfahren steht, bevor es begonnen hat. Was in Mietsachen sonst noch zu beachten ist, behandelt der Ratgeber Mietrecht und Räumung in der Türkei.

Noch eine Formalie mit praktischer Wirkung: Nach Artikel 76 derselben Prozessordnung muss der Anwalt die notariell errichtete oder beglaubigte Vollmacht im Original — oder eine von ihm beglaubigte Abschrift des Originals — zur Akte reichen. Die Urkunde muss also körperlich in die Türkei gelangen; eine Datei genügt nicht. Planen Sie den Postweg ein.

Übersicht: Vorhaben und erforderliche Befugnisse

VorhabenWegWas ausdrücklich hineingehört
Immobilie verkaufen oder kaufenKonsulatÜbertragungsbefugnis, Objekt nach ilçe/ada/parsel, Lichtbild, Zahlung auf eigenes Konto
Hypothek bestellen oder löschenKonsulatBelastung und Löschung, Objektbezeichnung, Lichtbild
Nachlass abwickelnbeideErbschein beantragen, Erbauseinandersetzung, ggf. Ausschlagung
Steuererklärung und ZahlungbeideVertretung vor dem Finanzamt, Erklärung, Zahlung, Erstattung, Bescheinigungen
Mietstreit, RäumungbeideKlageerhebung, Mediation, Vollstreckungsverfahren, Zustellung von Mahnungen, Vergleich
Konten, BehördengängebeideBankvertretung, Entgegennahme von Zahlungen, Vertretung vor Behörden

Was sich nicht vertreten lässt

Einige Geschäfte sind nach türkischem Recht höchstpersönlich und stehen einer Vollmacht von vornherein nicht offen. Dazu gehören insbesondere die Eheschließung und die Errichtung eines amtlichen Testaments. Wer eine letztwillige Verfügung über türkisches Vermögen treffen will, muss sie selbst errichten — aus der Ferne bleibt dafür der Weg über die Formen des Aufenthaltsrechts; was davon in der Türkei wirkt, behandelt der Ratgeber Testament und Pflichtteil in der Türkei.

Angaben, die Zurückweisungen vermeiden

Die Vollmacht muss Sie exakt so ausweisen, wie türkische Register Sie sehen. Dazu gehören der vollständige Name wie im Pass, Geburtsdatum und -ort, der Name des Vaters und der Mutter (türkische Register führen beide), die Ausweisnummer und — sobald vorhanden — die türkische Steuernummer.

Zwei Abweichungen führen besonders oft zu Rückfragen:

  • Namensänderung durch Heirat. Steht im Grundbuch noch der Geburtsname, weicht die Vollmacht vom Registerstand ab. Nehmen Sie die Personenstandsurkunde — mit Apostille und Übersetzung — in die Unterlagenkette auf.
  • Schreibweise türkischer Zeichen. Deutsche Ausweise geben Namen ohne ç, ğ, ı, ö, ş, ü wieder. Lassen Sie die türkische Schreibweise zusätzlich aufnehmen, damit die Zuordnung zum Register gelingt.

Blaue Karte und Doppelstaatler

Für Doppelstaatler ändert sich nichts: Solange die türkische Staatsangehörigkeit fortbesteht, werden Sie in jeder Hinsicht als türkischer Staatsangehöriger behandelt und die Vollmacht wird mit Ihrer türkischen Personenkennziffer (T.C. kimlik numarası) errichtet.

Wer aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschieden ist, besitzt in aller Regel eine Blaue Karte (Mavi Kart). Mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit wird der Eintrag im Personenstandsregister geschlossen, nicht gelöscht (Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 5901): Die frühere Personenkennziffer bleibt in den Registern von Grundbuchamt, Bank und Finanzamt stehen und ist für die Zuordnung Ihrer alten Einträge weiterhin nützlich. Daneben wird nach Art. 28 Abs. 8 eine eigene Kennziffer vergeben, die überall dort verwendet wird, wo sonst die Personenkennziffer verlangt ist.

Für die Vollmacht heißt das: Maßgeblich ist die Blaue-Karte-Kennziffer. Ist zusätzlich ein älterer Grundbuch- oder Steuereintrag unter der früheren Nummer vorhanden, schadet es nicht, beide anzugeben — im Gegenteil, es erleichtert die Zuordnung. Falsch ist nur, die alte Nummer anstelle der neuen zu verwenden.

Dauer und Widerruf

Eine Vollmacht ist unbefristet, sofern der Text nichts anderes sagt. Eine vor Jahren für ein einziges Geschäft erteilte, weit gefasste Vollmacht gilt also fort, bis Sie sie widerrufen — für im Ausland Lebende ein Risiko, das leise wächst, weil das Papier in Vergessenheit gerät und dennoch verwendbar bleibt.

Der Widerruf (azil) ist jederzeit möglich. Artikel 512 des Obligationengesetzes bestimmt, dass Vollmachtgeber und Bevollmächtigter den Vertrag jederzeit einseitig beenden können; wer zur Unzeit kündigt, hat allerdings den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der 3. Zivilsenat des Kassationshofs hat das im Urteil vom 08.03.2021, Az. 2020/5025 E. und 2021/2396 K., als Ausfluss des Vertrauenscharakters des Vertrags bezeichnet.

Entscheidend ist aber, was danach passiert — und hier machen die meisten den teuersten Fehler:

WIDERRUF IN DREI SCHRITTEN
  1. Widerrufsurkunde errichten — beim Notar oder beim türkischen Konsulat.
  2. Dem Bevollmächtigten förmlich zustellen und den Zustellungsnachweis aufbewahren. Ein Widerruf, der nur in der Schublade liegt, beendet die Vollmacht nicht: Solange der Bevollmächtigte das Erlöschen nicht kennt, bleibt der Vollmachtgeber an dessen Geschäfte gebunden (Art. 45 und 514 des Obligationengesetzes), und die Beweislast für die Kenntnis trägt der Vollmachtgeber.
  3. Das Original der Vollmacht zurückverlangen.

Der dritte Schritt wird fast immer übersprungen. Nach Artikel 44 des Obligationengesetzes ist der Vertreter verpflichtet, die Vollmachtsurkunde nach Erlöschen zurückzugeben oder bei der vom Richter bestimmten Stelle zu hinterlegen; unternimmt der Vertretene nichts, um die Rückgabe zu erreichen, haftet er gutgläubigen Dritten für deren Schaden. Das Regionale Berufungsgericht Istanbul, 14. Zivilsenat, hat das im Urteil vom 05.03.2026, Az. 2022/1444 E. und 2026/396 K., so ausgeführt.

Bei Immobilienangelegenheiten sollte der Widerruf zusätzlich dem Grundbuchamt angezeigt werden. Und beachten Sie: Die Vollmacht endet nach Artikel 513 auch mit Tod, Geschäftsunfähigkeit oder Insolvenz einer der beiden Seiten, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.

Wie Sie das Missbrauchsrisiko klein halten

Eine Vollmacht überträgt echte Verfügungsmacht über Ihr Vermögen. Die wirksamen Vorkehrungen sind unspektakulär und gehören alle in den Text:

  1. Ein Geschäft, ein Objekt. Keine Sammelvollmacht „für alle meine Angelegenheiten in der Türkei“, wenn es um einen einzigen Verkauf geht.
  2. Befristen. Eine Geltungsdauer im Text kostet nichts und schließt das Fenster von selbst.
  3. Geld lenken. Zahlungen ausdrücklich auf ein namentlich genanntes Konto, das auf Sie lautet.
  4. Unterbevollmächtigung ausschließen, wenn Sie sie nicht brauchen — sonst kann die Macht weitergereicht werden.
  5. Nach Erledigung widerrufen, in den drei Schritten oben.

Fünf Fehler, die Wochen kosten

  1. Unterschriftsbeglaubigung statt Beurkundung. Für Grundbuchgeschäfte genügt die bloße Unterschriftsbestätigung nicht — und selbst die deutsche Beurkundung ist dort umstritten. Nehmen Sie das Konsulat.
  2. Kein Lichtbild. Ohne aktuelles Foto auf der Urkunde findet der Verkauf nicht statt, egal wie perfekt der Rest ist.
  3. Allgemeine Formulierungen. Übertragung, Ausschlagung, Vergleich, Mediation und Vollstreckung müssen wörtlich dastehen.
  4. Den Entwurf erst nach dem Notartermin prüfen lassen. Lassen Sie sich den Text vorher aus der Türkei schicken — auf Türkisch mit deutscher Übersetzung für Ihren Notar.
  5. Widerrufen, aber nicht zustellen. Der Widerruf wirkt gegenüber dem Bevollmächtigten erst mit dessen Kenntnis; und das Original gehört zurückverlangt.

Häufige Fragen

Kann ich die Vollmacht bei einem deutschen Notar unterschreiben?

Für die meisten Angelegenheiten ja: mit Apostille und — in der Türkei — notariell beglaubigter vereidigter Übersetzung ist sie vor türkischen Behörden verwendbar. Für Grundbuchgeschäfte ist das riskant. Türkisches Recht verlangt dort die Errichtung durch den Notar selbst (düzenleme); ob eine apostillierte deutsche Beurkundung das erfüllt, ist umstritten und wird von einzelnen Grundbuchämtern unterschiedlich gehandhabt. Für Kauf, Verkauf und Belastung nehmen Sie deshalb das türkische Konsulat.

Warum wurde meine Generalvollmacht zurückgewiesen?

Weil das betreffende Geschäft nach Artikel 504 Absatz 3 des türkischen Obligationengesetzes eine ausdrückliche besondere Befugnis verlangt — etwa die Übertragung oder Belastung einer Immobilie, ein Vergleich, eine Schenkung oder eine Bürgschaft. Weite Allgemeinformulierungen ersetzen die aufgezählten Einzelbefugnisse nicht. Bei Grundbuchgeschäften kommt das Lichtbild als zweiter häufiger Grund hinzu.

Wie lange gilt eine türkische Vollmacht?

Unbefristet, sofern im Text nichts anderes steht. Eine vor Jahren erteilte Vollmacht ist also weiter verwendbar, bis Sie sie widerrufen. Nach Artikel 513 des Obligationengesetzes endet sie zudem mit Tod, Geschäftsunfähigkeit oder Insolvenz einer der beiden Seiten. Wenn Sie das Fenster von vornherein schließen wollen, nehmen Sie eine Geltungsdauer in den Text auf.

Ich habe widerrufen — reicht das?

Nur wenn der Widerruf den Bevollmächtigten erreicht hat. Solange dieser das Erlöschen nicht kennt, bleiben Sie an seine Geschäfte gebunden (Art. 45 und 514), und die Beweislast für seine Kenntnis liegt bei Ihnen. Deshalb drei Schritte: Widerrufsurkunde errichten, förmlich zustellen und den Nachweis aufbewahren, das Original zurückverlangen. Wer den dritten Schritt auslässt, haftet nach Artikel 44 gutgläubigen Dritten für deren Schaden.

Mein Anwalt soll einen Mietprozess führen. Genügt eine Prozessvollmacht?

Nur wenn sie die Mediation ausdrücklich erfasst. Nach Artikel 74 der türkischen Zivilprozessordnung kann der Vertreter ohne ausdrückliche Ermächtigung keine alternativen Streitbeilegungsverfahren einleiten — und seit dem 1. September 2023 ist die Mediation in Mietstreitigkeiten Prozessvoraussetzung. Fehlt die Befugnis, kann das Verfahren nicht einmal beginnen. Ebenfalls hineingehören Vergleich, Klageverzicht, Unterbevollmächtigung und die Vollstreckung.

Genügt es, die Vollmacht als PDF zu schicken?

Nein. Artikel 76 der Zivilprozessordnung verlangt, dass der Anwalt die notariell errichtete oder beglaubigte Vollmacht im Original — oder eine von ihm beglaubigte Abschrift des Originals — zur Akte reicht. Auch Grundbuchämter arbeiten mit der Urkunde selbst. Die Vollmacht muss körperlich in die Türkei gelangen; planen Sie den Postweg ein.

Ich habe eine Blaue Karte. Welche Nummer kommt in die Vollmacht?

Die Kennziffer aus der Blauen Karte. Mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit wird der Registereintrag nach Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 5901 geschlossen, aber nicht gelöscht — die frühere Personenkennziffer bleibt in den Registern stehen und hilft, alte Grundbuch-, Bank- und Steuereinträge zuzuordnen. Wo eine Personenkennziffer verlangt wird, tritt jedoch die nach Art. 28 Abs. 8 vergebene eigene Kennziffer an ihre Stelle; sie gehört in die Vollmacht. Beide anzugeben schadet nicht. Doppelstaatler verwenden ihre türkische Personenkennziffer wie bisher; wer keines von beidem hat, lässt eine Steuernummer eintragen.

Kann ich mich bei der Eheschließung oder beim Testament vertreten lassen?

Nein, beides ist höchstpersönlich. Eine Vollmacht hilft dort nicht. Für den Nachlass bleibt die Möglichkeit, in der Form des Aufenthaltsstaates zu testieren; wie weit ein deutsches Testament über türkisches Vermögen reicht, behandelt der Ratgeber zu Testament und Pflichtteil.

Wie halte ich das Risiko klein, wenn ich weit weg bin?

Vier Dinge, alle im Text: die Vollmacht auf ein Geschäft und ein bestimmtes Objekt begrenzen, eine Geltungsdauer aufnehmen, Zahlungen ausdrücklich auf ein auf Sie lautendes Konto lenken und die Unterbevollmächtigung ausschließen, wenn Sie sie nicht brauchen. Und nach Erledigung widerrufen — in den drei Schritten oben, nicht nur auf dem Papier.

Fazit

  1. Für alles, was im Grundbuch endet: Konsulat. Dort stellt sich die Streitfrage um die Beurkundungsart nicht.
  2. Lassen Sie den Entwurf aus der Türkei kommen, vor dem Termin — auf Türkisch, mit Übersetzung für Ihren Notar.
  3. Zählen Sie die Befugnisse auf. Übertragung, Ausschlagung, Vergleich, Mediation, Vollstreckung, Finanzamt: was fehlt, existiert nicht.
  4. Begrenzen und befristen Sie. Eine unbefristete Generalvollmacht ist selten das, was die Sache verlangt.
  5. Widerrufen Sie in drei Schritten — errichten, zustellen, Original zurückverlangen.

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Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Formpraxis einzelner Ämter kann abweichen und ändert sich; lassen Sie den Entwurf vor der Beurkundung auf das konkrete Geschäft prüfen.