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Deutsche Ratgeber / Vollmacht aus dem Ausland

Apostille · Haager Übereinkommen 1961

Vollmacht für die Türkei aus dem Ausland

Stand:

Praktisch jede auf dieser Website beschriebene türkische Rechtsangelegenheit — ein Immobilienkauf, ein Nachlass, ein Prozess, eine Steuererklärung — lässt sich abwickeln, ohne dass Sie in die Türkei reisen. Das Dokument, das dies ermöglicht, ist die Vollmacht (vekâletname). Es ist zugleich die Stelle, an der die meisten Verfahren wochenlang stocken: weil eine Urkunde, die zu Hause völlig ausreichend wäre, an türkischen Formanforderungen scheitert. Dieser Leitfaden zeigt, wie es beim ersten Mal klappt.

Zwei Wege zur Erteilung

  • Heimischer Notar + Apostille. Sie errichten die Vollmacht vor einem Notar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und lassen eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 anbringen (in Deutschland je nach Bundesland Landgericht oder Regierungspräsidium). In der Türkei wird die Urkunde von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und die Übersetzung notariell beglaubigt. Das ist der Standardweg für Nicht-Türken.
  • Türkisches Konsulat. Türkische Konsulate handeln als türkische Notare. Eine dort errichtete Vollmacht braucht keine Apostille und erfüllt die türkischen Formanforderungen automatisch. Termine werden online vergeben; die Wartezeiten unterscheiden sich je nach Stadt erheblich.
Bei Grundbuchgeschäften (Kauf, Verkauf, Hypothek) prüfen türkische Ämter am strengsten. Zwei Punkte verursachen die meisten Zurückweisungen: das fehlende aktuelle Lichtbild des Vollmachtgebers auf der Urkunde und zu vage Formulierungen. Lassen Sie sich von Ihrem türkischen Anwalt den genauen Entwurf schicken — auf Türkisch mit deutscher Übersetzung für Ihren Notar — vor dem Notartermin, nicht danach.

Besondere Befugnisse: Was nicht drinsteht, existiert nicht

Das türkische Recht unterscheidet zwischen allgemeinen Verwaltungsbefugnissen und Geschäften, die eine ausdrückliche besondere Befugnis verlangen. Wie weit die allgemeine Formulierung auch reicht — die folgenden Geschäfte sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich genannt sind:

  • Verkauf, Erwerb oder Belastung von Immobilien — idealerweise mit Bezeichnung des Objekts nach Landkreis, Flur- und Parzellennummer;
  • Ausschlagung einer Erbschaft;
  • Erhebung und Führung von Klagen, Vergleich, Klageverzicht, Unterbevollmächtigung, Teilnahme an der Mediation;
  • Schenkungen, Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften;
  • Vereinnahmung von Geld — und wenn Geld vereinnahmt wird, sollte der Text die Zahlung auf Ihr eigenes, namentlich genanntes Bankkonto lenken.

Bestimmte Geschäfte sind gar nicht durch Vertreter möglich: die Errichtung eines amtlichen Testaments und die Eheschließung sind nach türkischem Recht höchstpersönlich.

Identitätsangaben, die Verzögerungen vermeiden

Die Vollmacht muss Sie exakt so ausweisen, wie türkische Register Sie sehen werden: vollständiger Name wie im Pass, Geburtsdatum und -ort, Passnummer und — sobald vorhanden — die türkische Steuernummer (auf Passbasis, auch online erhältlich). Namensänderungen durch Heirat sind eine klassische Quelle von Abweichungen zwischen Urkunde und Grundbuchstand; hat sich Ihr Name geändert, nehmen Sie die Personenstandsurkunde (mit Apostille und Übersetzung) mit in die Kette auf.

Begrenzen und Widerrufen

Eine Vollmacht sollte so eng sein, wie die Angelegenheit erlaubt: ein Geschäft, ein Objekt, die erforderlichen Befugnisse und — auf Wunsch — eine Befristung im Text. Widerrufen können Sie jederzeit vor einem Notar oder türkischen Konsulat; der Widerruf sollte dem Bevollmächtigten mitgeteilt und bei Immobilienangelegenheiten dem Grundbuchamt angezeigt werden, denn Dritten gegenüber wirkt er erst mit Kenntnis.

Häufige Fragen

Kann ich die Vollmacht bei einem deutschen Notar unterschreiben?

Ja. Mit Apostille und — in der Türkei — notariell beglaubigter vereidigter Übersetzung ist sie vor türkischen Behörden verwendbar. Für Grundbuchgeschäfte halten Sie die türkischen Formanforderungen ein — Lichtbild und präziser Wortlaut — anhand eines Entwurfs Ihres türkischen Anwalts.

Warum wurde meine Generalvollmacht zurückgewiesen?

Weil das betreffende Geschäft — Immobilienverkauf, Erbausschlagung, Prozessvergleich — nach türkischem Recht eine ausdrückliche besondere Befugnis verlangt, bei Verkäufen zusätzlich ein Lichtbild. Weite Allgemeinformulierungen ersetzen die aufgezählten Einzelbefugnisse nicht.

Kann ich die Vollmacht begrenzen oder widerrufen?

Ja. Begrenzen Sie sie auf Geschäft, Objekt und Befugnisse und lenken Sie Zahlungen im Text auf Ihr eigenes Konto. Der Widerruf ist jederzeit bei Notar oder Konsulat möglich; teilen Sie ihn dem Bevollmächtigten mit und informieren Sie bei Immobilien das Grundbuchamt.

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Schreiben Sie uns per E-Mail, was in der Türkei zu erledigen ist — Sie erhalten den passenden Vollmachtstext für Ihren Notartermin. Dieser eine Schritt erspart die häufigste wochenlange Verzögerung in grenzüberschreitenden Angelegenheiten.

Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Formpraxis einzelner Ämter kann abweichen; lassen Sie den Entwurf vor der Beurkundung auf das konkrete Geschäft prüfen.