Av. Arif Gölcan Anwaltskanzlei Kontakt
+90 542 312 01 02 WhatsApp info@arifgolcan.av.trE-Mail Standort E-Mail schreiben

Deutsche Ratgeber / Anerkennung ausländischer Urteile

IPR-Gesetz Nr. 5718, Art. 50-59

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Türkei

Stand:

Ein Urteil Ihres Heimatgerichts — ein Scheidungsurteil, ein Zahlungstitel, eine Sorgerechts- oder Nachlassentscheidung — hat in der Türkei keine automatische Wirkung. Damit es ein türkisches Register ändert oder gegen Vermögen in der Türkei vollstreckt werden kann, muss es zunächst ein türkisches Verfahren durchlaufen: die Anerkennung (tanıma) oder die Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach dem IPR-Gesetz Nr. 5718. Das Verfahren ist enger und schneller als ein neuer Prozess — und es lässt sich vollständig aus dem Ausland führen.

Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung: Was Sie brauchen

  • Die Anerkennung verleiht dem ausländischen Urteil in der Türkei die Wirkung von Rechtskraft und vollem Beweis. Sie ist der richtige Weg für Statusfragen: die Eintragung einer Scheidung, die Berufung auf ein Urteil als res iudicata.
  • Die Vollstreckbarerklärung macht das Urteil in der Türkei vollstreckbar — erforderlich, wenn das Urteil zu einem Tun oder Zahlen verpflichtet: Unterhalt, Zugewinnausgleich, Schadensersatz, Forderungen, Herausgabe.

Ein praktischer Unterschied wiegt schwer: Die Gegenseitigkeit zwischen der Türkei und dem Urteilsstaat (durch Abkommen, Gesetz oder gefestigte Praxis) ist Voraussetzung der Vollstreckbarerklärung, nicht der Anerkennung. Im Verhältnis zu Deutschland ist die Gegenseitigkeit in der Praxis anerkannt; die bloße Anerkennung — etwa einer Scheidung — setzt sie ohnehin nicht voraus.

Was das türkische Gericht prüft — und was nicht

Das türkische Recht verbietet die révision au fond: Das Gericht darf nicht nachprüfen, ob das ausländische Urteil richtig ist. Die Prüfung beschränkt sich auf:

  • Ist das Urteil nach dem Recht des Urteilsstaats rechtskräftig?
  • Fällt der Gegenstand in die ausschließliche Zuständigkeit türkischer Gerichte? (Dingliche Rechte an türkischen Immobilien: ja; die Scheidung: nein.)
  • Verstößt das Ergebnis offensichtlich gegen den türkischen ordre public? Abweichungen vom türkischen materiellen Recht genügen dafür allein nicht.
  • Wurde das rechtliche Gehör des Beklagten gewahrt — ordnungsgemäße Ladung, Gelegenheit zur Verteidigung? Geprüft nur, wenn der Beklagte es rügt.
  • Nur für die Vollstreckbarerklärung: Gegenseitigkeit.

Verhandelt wird im vereinfachten Verfahren; Familiensachen gehören vor das Familiengericht. Örtlich zuständig ist das Gericht am türkischen Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Antragsgegners, hilfsweise Ankara, Istanbul oder Izmir — deshalb können auch zwei im Ausland lebende Parteien in der Türkei über die Anerkennung verhandeln lassen. Die Parteien erscheinen durch ihre Anwälte; persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich.

Die drei Dokumente, die den Zeitplan bestimmen

  1. Das vollständige Urteil im Original oder in beglaubigter Abschrift — keine Kurzfassung, keine Bescheinigung;
  2. Ein amtlicher Rechtskraftvermerk oder ein Rechtskraftzeugnis des Ausgangsgerichts — das am häufigsten fehlende Stück;
  3. Die Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 (Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Vertragsstaaten).

Alle drei werden mit vereidigten türkischen Übersetzungen verwendet, die in der Türkei notariell beglaubigt werden. Mit vollständiger Akte und einem Antragsgegner, der in der Türkei zustellbar ist — oder einen türkischen Anwalt bestellt —, werden Anerkennungsverfahren typischerweise in Monaten erledigt; die internationale Zustellung ins Ausland ist es, was Verfahren lang macht.

Scheidungsurteile: die behördliche Abkürzung

Für Scheidung, Eheaufhebung und Feststellungen zum Bestehen einer Ehe bietet das türkische Recht eine Alternative zum Gerichtsweg: Nach Art. 27/A des Personenstandsgesetzes kann ein ausländisches Scheidungsurteil — auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden aus Staaten mit behördlicher Scheidung — direkt bei den zuständigen türkischen Standesämtern oder Konsulaten eingetragen werden, sofern beide frühere Ehegatten den Antrag stellen (persönlich oder durch Bevollmächtigte), die Entscheidung rechtskräftig ist und nicht offensichtlich gegen den ordre public verstößt.

Der behördliche Weg erfasst nur die Scheidung selbst. Aussprüche zu Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung im selben Urteil wirken in der Türkei nur über die gerichtliche Anerkennung und Vollstreckbarerklärung. Und wirkt der frühere Ehegatte nicht mit, ist der behördliche Weg versperrt — der Gerichtsweg bleibt offen und setzt dessen Zustimmung nicht voraus.

Die Anerkennung einer Scheidung wirkt zurück: Einmal anerkannt, gilt die Scheidung in der Türkei ab dem Tag ihrer Rechtskraft im Ausland. Bis dahin behandeln die türkischen Register die Ehe als fortbestehend — mit Folgen für eine Wiederheirat, für das Güterrecht und für das Erbrecht: Ohne Anerkennung kann der frühere Ehegatte im türkischen Erbfall als Erbe erscheinen. Eine Frist gibt es nicht; ist der frühere Ehegatte verstorben, kann die Anerkennung noch gegenüber dessen Erben betrieben werden.

Häufige Fragen

Prüft das türkische Gericht, ob das deutsche Urteil richtig ist?

Nein. Die Nachprüfung in der Sache ist verboten. Geprüft werden Rechtskraft, ausschließliche Zuständigkeit, offensichtliche ordre-public-Verstöße und — auf Rüge — das rechtliche Gehör. Die Gegenseitigkeit ist nur für die Vollstreckbarerklärung erforderlich und im Verhältnis zu Deutschland anerkannt.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das vollständige Urteil (Original oder beglaubigte Abschrift), den amtlichen Rechtskraftnachweis und die Apostille — alles mit notariell beglaubigten vereidigten Übersetzungen. Besorgen Sie den Rechtskraftnachweis beim Ausgangsgericht, bevor Sie beginnen; sein Fehlen ist die häufigste Verzögerungsursache.

Wir haben uns in Deutschland scheiden lassen. Brauchen wir ein türkisches Gerichtsverfahren?

Nicht, wenn beide frühere Ehegatten gemeinsam beantragen (persönlich oder durch Bevollmächtigte): Dann genügt die behördliche Eintragung. Ohne Mitwirkung der Gegenseite — oder wenn Unterhalt und Zugewinn durchgesetzt werden sollen — entscheidet das türkische Familiengericht. Beide Wege funktionieren ohne Reise in die Türkei.

Gibt es eine Frist?

Nein, die Anerkennung verjährt nicht; auch Jahrzehnte alte Urteile werden anerkannt. Warten kostet dennoch: Bis zur Anerkennung besteht die Ehe in den türkischen Registern fort — mit Folgen für Wiederheirat, Güterrecht und Erbfälle in der Türkei.

Verwandte Ratgeber

Ob Ihr Urteil anerkannt oder für vollstreckbar erklärt werden kann — und welcher Weg in Ihrer Konstellation schneller ist —, prüfen wir anhand einer Kopie der Entscheidung und einer kurzen Notiz, wo die Gegenseite lebt: info@arifgolcan.av.tr.

Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob ein konkretes Urteil die Voraussetzungen erfüllt, erfordert eine Prüfung im Einzelfall.