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Deutsche Ratgeber / Erben in der Türkei

Türkisches ZGB · IPR-Gesetz Art. 20

Erben in der Türkei: Leitfaden für ausländische Erben

Stand:

Wenn ein Verstorbener Vermögen in der Türkei hinterlässt — eine Wohnung an der Küste, einen Anteil an einem Familienhaus, ein Bankkonto —, treffen Erben im Ausland auf ein System, das ihre heimischen Papiere nicht einfach übernimmt. Der Nachlass wird nach türkischen Regeln, vor türkischen Behörden und mit türkischen Dokumenten abgewickelt. Die gute Nachricht: Ist die Reihenfolge einmal klar, lässt sich fast alles aus dem Ausland erledigen. Dieser Leitfaden geht sie Schritt für Schritt durch.

Welches Recht gilt: die Aufspaltung, die alle überrascht

Das türkische internationale Privatrecht (Gesetz Nr. 5718, Art. 20) spaltet den Nachlass in zwei Teile:

  • In der Türkei belegene Immobilien — Grundstücke, Wohnungen, Gebäudeanteile — unterliegen türkischem Erbrecht, gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte und wo er lebte. Türkische Gerichte sind hierfür ausschließlich zuständig. Daran ändert auch die EU-Erbrechtsverordnung nichts — die Türkei ist an sie nicht gebunden.
  • Bewegliches Vermögen — Konten, Fahrzeuge, Gesellschaftsanteile — unterliegt grundsätzlich dem Heimatrecht des Erblassers.

Nach türkischem gesetzlichen Erbrecht erben die Verwandten in Ordnungen (zuerst die Abkömmlinge, dann die Eltern und deren Abkömmlinge, dann die Großeltern), der überlebende Ehegatte je nach Ordnung — ein Viertel neben Kindern, die Hälfte neben der Elternordnung. Bestimmte Erben genießen Pflichtteilsschutz, den ein Testament für türkische Immobilien nicht frei übergehen kann.

Warum der deutsche Erbschein nicht genügt

Ein deutscher Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis, ein österreichischer Einantwortungsbeschluss — keines dieser Dokumente wirkt in der Türkei automatisch. Für türkisches Vermögen brauchen die Erben einen türkischen Erbschein (mirasçılık belgesi). Bei Nachlässen mit Auslandsbezug stellt ihn ein Zivilgericht aus (nicht der Notar), auf Grundlage der Personenstandsurkunden, die die Verwandtschaftsverhältnisse belegen.

Die deutschen Urkunden werden dabei nicht ersetzt, sondern eingespeist: Sterbeurkunde und Personenstandsnachweise werden mit Apostille und beglaubigter türkischer Übersetzung verwendet. Die Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung ist in manchen Fällen eine Alternative, in der Praxis aber meist langsamer als der direkte türkische Erbschein — wann Anerkennung wirklich nötig ist, erklärt der Anerkennungs-Ratgeber.

Ausländische Erben und türkische Immobilien

Für den ausländischen Erben einer türkischen Immobilie gelten dieselben Erwerbsregeln wie für einen ausländischen Käufer: Staatsangehörigkeits-Berechtigung, Militär- und Sicherheitszonen, gesetzliche Obergrenzen (siehe Immobilienkauf in der Türkei). Darf der Erbe das konkrete Objekt nicht halten, verliert er es nicht ersatzlos: Die Immobilie wird verkauft und der Erlös an den Erben ausgezahlt. Nicht der Erbgang ist beschränkt, sondern das dauerhafte eingetragene Eigentum.

Die Fristen, auf die es ankommt

SchrittFrist
Ausschlagung der Erbschaft (überschuldeter oder unerwünschter Nachlass)3 Monate, grundsätzlich ab Kenntnis der Erbenstellung; Erklärung gegenüber dem türkischen Gericht
Erbschaftsteuererklärung — Todesfall und Erben in der Türkei4 Monate ab dem Todesfall
Erbschaftsteuererklärung — Todesfall oder Erben im Ausland6 Monate; 8 Monate, wenn der Todesfall in einem und der Erbe in einem anderen ausländischen Staat ist
Die Ausschlagungsfrist ist die gefährliche. Erben im Ausland erfahren von türkischen Schulden oft spät; wer das Drei-Monats-Fenster verpasst, hat den Nachlass — samt Schulden — angenommen. War der Nachlass am Todestag offenkundig zahlungsunfähig, kennt das türkische Recht einen Rettungsanker (vermutete Ausschlagung), doch darauf zu bauen heißt prozessieren. Im Zweifel: innerhalb der drei Monate handeln.

Erbschaftsteuer

Die Türkei erhebt Erbschaft- und Schenkungsteuer mit progressiven Sätzen — derzeit zwischen 1 und 10 Prozent — oberhalb eines jährlich angepassten Freibetrags je Erbe. Die Steuer wird auf erklärte Werte festgesetzt, kann über mehrere Jahre in Raten gezahlt werden und muss abgewickelt sein, bevor geerbte Immobilien verkauft werden. Im Vergleich zu vielen europäischen Systemen ist die Belastung moderat; der Aufwand liegt in Erklärung und Bewertung. Ob und wie der Erwerb daneben im Wohnsitzstaat steuerpflichtig ist, sollte parallel dort geklärt werden.

Die Abwicklung aus dem Ausland, Schritt für Schritt

  1. Personenstandsurkunden im Heimatland beschaffen: Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft oder Ehe; Apostille einholen.
  2. Einem türkischen Anwalt eine Vollmacht erteilen, die Erbschein, Grundbuchumschreibung, Steuererklärungen und — falls nötig — die ausdrückliche Ausschlagungsbefugnis abdeckt. Siehe Vollmacht-Ratgeber.
  3. Türkischen Erbschein beim Zivilgericht erwirken; beglaubigte Übersetzungen werden in der Türkei organisiert.
  4. Erbschaftsteuererklärung einreichen und die Umschreibung auf die Erben im Grundbuch eintragen lassen.
  5. Danach frei entscheiden: behalten, vermieten, verkaufen oder auseinandersetzen. Können sich Miterben nicht einigen, kennt das türkische Recht eine gerichtliche Teilungsklage, in der das Objekt geteilt oder versteigert wird — ein letztes, aber wirksames Mittel.

Häufige Fragen

Gilt mein deutscher Erbschein in der Türkei?

Nicht unmittelbar. Für türkisches Vermögen brauchen Sie einen türkischen Erbschein eines türkischen Zivilgerichts; Ihre deutschen Urkunden dienen als Nachweise, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Die Anerkennung der deutschen Entscheidung ist mitunter möglich, aber meist langsamer.

Welches Recht bestimmt, wer die Immobilie in der Türkei erbt?

Türkisches Recht — für in der Türkei belegene Immobilien immer, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Erblassers und unabhängig von der EU-Erbrechtsverordnung. Bewegliches Vermögen folgt grundsätzlich dem Heimatrecht des Erblassers.

Kann ich die Erbschaft ausschlagen, und gibt es eine Frist?

Ja — drei Monate, erklärt gegenüber dem türkischen Gericht, grundsätzlich ab Kenntnis der Erbenstellung. Ein Anwalt kann die Erklärung mit einer Vollmacht abgeben, die die Ausschlagung ausdrücklich nennt. Nach Fristablauf gilt der Nachlass samt Schulden als angenommen.

Gibt es in der Türkei Erbschaftsteuer?

Ja, progressiv zwischen derzeit 1 und 10 Prozent oberhalb eines jährlich angepassten Freibetrags, in Raten zahlbar. Erklärungsfristen: vier, sechs oder acht Monate je nach Auslandsbezug. Vor dem Verkauf geerbter Immobilien muss die Steuer abgewickelt sein.

Verwandte Ratgeber

Für die Einschätzung eines konkreten Nachlasses senden Sie an info@arifgolcan.av.tr die Sterbeurkunde, eine Liste des Ihnen bekannten Türkei-Vermögens und die Familienkonstellation; der übliche erste Schritt ist ein schriftlicher Fahrplan mit Fristen.

Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Fristen, Steuersätze und Freibeträge ändern sich durch Gesetzgebung; prüfen Sie den aktuellen Stand für Ihren konkreten Fall.