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Deutsche Ratgeber / Immobilienkauf in der Türkei

Grundbuchgesetz Nr. 2644

Immobilienkauf in der Türkei: Rechtlicher Leitfaden für ausländische Käufer

Stand:

Die Türkei gehört zu den Ländern, in denen ausländische Staatsangehörige Immobilien als Volleigentum erwerben können — eingetragen auf den eigenen Namen in einem staatlich geführten Grundbuch (Tapu). Die Übertragung selbst dauert einen einzigen Termin. Die Risiken liegen fast vollständig davor: in dem, was vor der amtlichen Beurkundung gezahlt, versprochen und unterschrieben wird. Dieser Leitfaden erklärt, wer erwerben darf, wie das Verfahren abläuft, was es kostet — und welche Prüfungen nie übersprungen werden sollten.

Wer erwerben darf: Berechtigung und Grenzen

Nach Art. 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 dürfen natürliche Personen der per Präsidialbeschluss zugelassenen Staatsangehörigkeiten in der Türkei Immobilien erwerben. Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige gehören dazu. Drei Grenzen gelten immer:

  • Lagegrenzen. In militärischen Sperrgebieten ist der Erwerb ausgeschlossen; in besonderen Sicherheitszonen ist er genehmigungspflichtig. Die Prüfung erfolgt anhand amtlicher Karten im Übertragungsverfahren.
  • Persönliche Obergrenze. Eine ausländische Einzelperson darf landesweit höchstens 30 Hektar halten.
  • Bezirksgrenze. Der Auslandsanteil in einem Landkreis darf 10 Prozent der in Privateigentum stehenden Fläche nicht übersteigen.

Für ausländische Gesellschaften gilt ein deutlich strengeres Sonderregime; soll eine Gesellschaft erwerben, ist vorherige Beratung unerlässlich.

Der einzig wirksame Weg: die amtliche Beurkundung im Grundbuchamt

Eigentum an türkischen Immobilien geht nur auf eine Weise über: durch die amtliche Beurkundung vor dem Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) mit anschließender Eintragung. Ein privatschriftlicher Vertrag mit dem Verkäufer, eine Quittung des Bauträgers oder eine in Deutschland beglaubigte Vereinbarung überträgt kein Eigentum.

Soll der Verkäufer vor der Übertragung gebunden werden — üblich beim Kauf vom Bauträger —, ist das richtige Instrument ein vor einem türkischen Notar beurkundetes Kaufversprechen (satış vaadi sözleşmesi), das im Grundbuch vorgemerkt werden kann und dann auch gegenüber Dritten wirkt.

Das häufigste Verlustmuster bei ausländischen Käufern: eine erhebliche Anzahlung auf Grundlage eines privaten Reservierungsformulars oder der Zusage eines Maklers. Solange Sie weder die Eintragung noch ein notarielles, vorgemerktes Kaufversprechen haben, ist Ihr Geld nur durch einen einfachen vertraglichen Anspruch gegen den Zahlungsempfänger gesichert.

Das Verfahren Schritt für Schritt

  1. Steuernummer. Für den Käufer wird eine türkische Steuernummer beantragt (auf Passbasis, auch online möglich).
  2. Grundbuchprüfung. Der aktuelle Grundbuchstand wird auf Belastungen geprüft: Hypotheken, Pfändungen, Verfügungsverbote, Nießbrauch, Vormerkungen. Bebauungsstatus und — bei Gebäuden — die Nutzungsgenehmigung (iskân) werden verifiziert.
  3. Wertgutachten. Bei Verkäufen mit ausländischer Beteiligung ist ein Wertgutachten eines lizenzierten Sachverständigen obligatorisch; es verankert zugleich den beurkundeten Preis, auf dem die Gebühren beruhen.
  4. Zahlungsabwicklung. Bei ausländischen Käufern wird der Kaufpreis über das türkische Bankensystem mit einer Devisenkaufbescheinigung dokumentiert; Barzahlung von Hand zu Hand ist riskant und mit diesem Erfordernis unvereinbar.
  5. Übertragungstermin. Nach Antragstellung wird die Urkunde im Grundbuchamt errichtet; spricht eine Partei kein Türkisch, wirkt ein vereidigter Dolmetscher mit. Die Eintragung auf den Namen des Käufers erfolgt am selben Tag.

Steuern und Kosten

PostenHöhe / Grundlage
Grundbuchgebühr (Erwerbsteuer)4 % des Kaufpreises (gesetzlich je 2 % Käufer und Verkäufer; abweichende Vereinbarungen üblich)
Verwaltungsgebühr des GrundbuchamtsFester Betrag
WertgutachtenHonorar des lizenzierten Sachverständigen
Dolmetscher und ÜbersetzungenBei fremdsprachigen Beteiligten bzw. ausländischen Urkunden
Jährliche GrundsteuerAn die Gemeinde
Erdbebenpflichtversicherung (DASK)Voraussetzung für Versorgungsanschlüsse

Beim Wiederverkauf innerhalb von fünf Jahren kann in der Türkei Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen; Mieteinnahmen sind in der Türkei steuerpflichtig. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen wird das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus türkischem Grundvermögen der Türkei zugewiesen — die Behandlung im Wohnsitzstaat sollte parallel mit einem dortigen Berater geklärt werden.

Staatsbürgerschaft und Aufenthalt

Das türkische Recht eröffnet bei Erfüllung der Voraussetzungen die Möglichkeit der Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestition — nach dem Stand dieses Ratgebers ab einem Immobilienwert von 400.000 US-Dollar mit dreijähriger, im Grundbuch vermerkter Veräußerungssperre. Immobilieneigentum kann auch einen befristeten Aufenthaltstitel stützen, wobei einzelne Landkreise für neue immobiliengestützte Titel geschlossen sind. Beide Regime ändern sich durch Verordnung; prüfen Sie die aktuellen Schwellenwerte, bevor Sie Mittel binden.

Häufige Fragen

Dürfen Deutsche überall in der Türkei Immobilien kaufen?

Grundsätzlich ja, aber nicht überall und nicht unbegrenzt: Militärische Sperrgebiete sind geschlossen, Sicherheitszonen genehmigungspflichtig, landesweit gilt die 30-Hektar-Grenze pro Person und je Landkreis die 10-Prozent-Grenze. Die Prüfung für das konkrete Grundstück nimmt das Grundbuchamt vor.

Muss ich zur Eigentumsübertragung in die Türkei reisen?

Nein. Ein Bevollmächtigter kann alles übernehmen — mit einer bei einem deutschen Notar (mit Apostille) oder einem türkischen Konsulat erteilten Vollmacht mit Lichtbild und ausdrücklicher Immobilien-Befugnis. Einzelheiten im Vollmacht-Ratgeber.

Ist ein privatschriftlicher Vorvertrag bindend?

Als Kauf nicht. Eigentum geht nur durch die amtliche Beurkundung im Grundbuchamt über. Um den Verkäufer vorab zu binden, braucht es ein notarielles Kaufversprechen, idealerweise mit Vormerkung im Grundbuch.

Welche Kosten fallen neben dem Kaufpreis an?

Die 4-Prozent-Grundbuchgebühr, die Verwaltungsgebühr, das Wertgutachten, Dolmetscher- und Übersetzungskosten, danach jährlich Grundsteuer und Erdbebenpflichtversicherung. Faustregel: rund 5 Prozent des Kaufpreises einmalige Erwerbskosten.

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Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gebühren, Obergrenzen und Investitionsschwellen ändern sich durch Gesetzgebung; prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie handeln.