Türkisches Immobilien- und Erbrecht: Ratgeber für deutschsprachige Mandanten
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Wer eine Immobilie in der Türkei besitzt oder erwerben möchte, wer in der Türkei geerbt hat oder wessen deutsche Scheidung in der Türkei noch nicht anerkannt ist, hat es mit türkischem Recht und türkischen Behörden zu tun: Grundbuchamt, Zivilgerichte, Finanzamt, Standesregister. Dieser Bereich unserer Website versammelt auf Deutsch die Ratgeber, die ausländische Eigentümer, Erben und Ehegatten am häufigsten brauchen. Die übrige Website enthält mehr als achtzig ausführliche Ratgeber auf Türkisch; die deutschen Seiten sind keine Übersetzungen, sondern eigenständig geschrieben — entlang der Fragen, die deutschsprachige Mandanten tatsächlich stellen.
Die Ratgeber
- Immobilienkauf in der Türkei — wer erwerben darf, wie die Eigentumsübertragung im Grundbuchamt abläuft, das obligatorische Wertgutachten, Steuern und Gebühren und die Prüfungen, die vor jeder Zahlung stehen sollten.
- Erben in der Türkei — welches Recht gilt, warum der deutsche Erbschein in der Türkei nicht unmittelbar wirkt, der türkische Erbschein, Fristen und Erbschaftsteuer.
- Vollmacht für die Türkei aus dem Ausland — eine wirksame Vollmacht erteilen, ohne zu reisen: Notar und Apostille, das Lichtbild-Erfordernis und die besonderen Befugnisse, die ausdrücklich genannt sein müssen.
- Anerkennung ausländischer Urteile — ein deutsches Urteil (insbesondere ein Scheidungsurteil) in der Türkei wirksam machen: Voraussetzungen, Unterlagen, Verfahren und der behördliche Weg ohne Gerichtsverfahren.
So wird ein Mandat aus der Ferne geführt
Nahezu alle oben beschriebenen Angelegenheiten lassen sich abwickeln, ohne dass Sie in die Türkei reisen. Der Ablauf ist immer derselbe:
- Erstkontakt. Sie erreichen uns per E-Mail oder WhatsApp mit einer kurzen Schilderung und Kopien der vorhandenen Unterlagen. Bei Bedarf vereinbaren wir einen Videotermin — die Zeitverschiebung zwischen Deutschland und der Türkei beträgt nur ein bis zwei Stunden.
- Schriftliche Einschätzung. Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung: rechtliche Lage, empfohlener Weg, voraussichtliche Dauer sowie das Honorar und die absehbaren Kosten (Gerichtsgebühren, Übersetzungen, Apostille, Sachverständige).
- Vollmacht. Sie erteilen eine Vollmacht bei einem Notar in Ihrem Land (mit Apostille) oder bei einem türkischen Konsulat. Dieses eine Dokument ermöglicht die gesamte weitere Abwicklung ohne Ihre Anwesenheit.
- Durchführung und Berichterstattung. Verfahren, Registeranträge und Steuererklärungen werden in der Türkei erledigt; Sie erhalten bei jedem wesentlichen Schritt eine schriftliche Nachricht, und das Ergebnis wird mit amtlichen Dokumenten belegt, die Sie unabhängig überprüfen können.
Anwaltshonorare unterliegen in der Türkei einer gesetzlichen Mindestgebührenordnung; das Honorar für eine konkrete Angelegenheit wird vor Beginn schriftlich vereinbart, zusammen mit einer Aufstellung der Fremdkosten. Zahlungen sind per internationaler Überweisung möglich.
Kontakt
Anwaltskanzlei Arif Gölcan · İstiklal Mah. Belediye Sk. No: 8 D: 5, Merkez / Bilecik, Türkei
- E-Mail: info@arifgolcan.av.tr
- Telefon / WhatsApp: +90 542 312 01 02
Eine kurze Chronologie der Ereignisse und Fotos oder Scans der vorhandenen Unterlagen (Grundbuchauszug/Tapu, Urteil, Sterbeurkunde, Schriftwechsel) beschleunigen die erste Einschätzung erheblich.
Die Ratgeber in diesem Bereich dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Türkische Gesetzgebung und Behördenpraxis ändern sich; die Lage im konkreten Fall sollte vor jedem Schritt anwaltlich geprüft werden.